WEG-Recht

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Das WEG-Recht (Wohnungseigentumsrecht) regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Wohnungseigentümern oder mehreren Hauseigentümern. Grundlage bildet hier das Wohnungseigentumsgesetz. Als Wohnungseigentümergemeinschaft bezeichnet man die Gesamtheit aller Wohnungseigentümer, deren rechtliche Beziehung durch das Gemeinschaftsrecht und die Gemeinschaftsordnung bestimmt werden. In diesem Rechtsbereich kommt es häufig zu Streitigkeiten zwischen den einzelnen Eigentümern, insbesondere bezüglich

  • Beschlussfassungen im Rahmen von Eigentümerversammlungen
  • Jahresabrechnungen
  • Sanierungsmaßnahmen
  • Beauftragung von Handwerkern und Dienstleistern

Häufigster Gegenstand der Streitigkeiten ist die s.g. Anfechtungsklage, mit der sich Eigentümer gegen in der Eigentümerversammlung gefasste Beschlüsse wenden, um diese durch das zuständige Gericht überprüfen lassen. Wir bieten Ihnen eine kompetente Rechtsberatung in allen Fragen und Anliegen rund um das WEG-Recht.

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Andreas Buschmann

Rechtsanwalt
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