Vereins- und Sportrecht

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Der Bereich des Vereins- und Sportrechtes umfasst eine Vielzahl von Fragestellungen und Problemen.

  • Wie gründe ich einen Verein? Welche Voraussetzungen sind zu erfüllen?
  • Wie erstellt man eine vernünftigen, an den jeweiligen Verein individuell angepasste und vor allem mit den diversen Vorschriften konformen Satzung?
  • Welche Rechte und Pflichten hat der Vorstand?
  • Wie sieht es haftungsrechtlich im Verein?

Was ist ein Vereinsregister, wie funktionieren Eintragungen & Änderungen und was ist dabei zu beachten?
Dies alles sind Fragestellungen, mit denen sich viele Vereins- aber auch Vorstandsmitglieder zum Teil kaum Gedanken gemacht haben. Hier gibt es jedoch eine Vielzahl von „Fallstricken“ und Risiken, die bedacht werden müssen bzw. sollten.

Ein großer Teil des „Vereinsgeschäftes“ überschneidet sich dabei häufig auch mit vielen Fragen und Problemstellungen aus dem Bereich des Zivilrechts. Hierzu zählen beispielsweise Verträge mit Sponsoren, Trainern, Angestellten sowie Sportartikellieferanten.

Von immer größerer Bedeutung wird leider auch das Problem, dass Mietglieder ihre für den Verein als Solidargemeinschaft „lebenswichtigen“ Mitgliedsbeitrag nicht entrichten. Für den Verein ist dies mit erheblichen Einbußen von häufig dringend benötigten Geldmitteln verbunden. Darüber hinaus verursacht dies auch eine erhebliche Mehrbelastung der meist ehrenamtlich tätigen Mitgleiderverwaltung, die sich neben den ohnehin schon vielfachen Aufgaben nunmehr auch dem Bereich des Forderungseinzugs widmen muss. Hier kann die Einschaltung eines Rechtsanwaltes von entscheidender Hilfe sein.

Ein weiterer Teilbereich ist die Beratung in Vertretung bei Anhörungen oder in Verfahren vor den diversen Gremien, Verbänden und Sportgerichten.

Sowohl der Rechtsanwalt Kai-Uwe von Hollen als auch der Rechtsanwalt Andreas Buschmann sind seit über 25 Jahren ehrenamtlich in diversen Vereinen und Gremien aktiv, wodurch ein profundes Wissen aufgebaut werden konnte.

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Andreas Buschmann

Rechtsanwalt
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