Vertragsrecht

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In Deutschland herrscht der Grundsatz der Vertragsfreiheit, nach der grundsätzlich jeder vereinbaren kann, was er möchte und mit wem er möchte. Diese Vertragsfreiheit findet jedoch ihre Beschränkungen durch eine Vielzahl von gesetzlichen Regelungen, zum Beispiel im Bereich allgemeiner Geschäftsbedingungen, der Sittenwidrigkeit etc.
Für einige häufig vorkommende Vertragsarten hat der Gesetzgeber Regelungen getroffen, so z.B. für

  • Kaufverträge
  • Werkverträge
  • Kreditverträge
  • Reiseverträge
  • Leihverträge
  • Pachtverträge
  • Mietverträge

Wir beraten und unterstützen Sie bei der Gestaltung und Prüfung der von Ihnen gewünschten Vertragsarten. Mit Fingerspitzengefühl und Kompetenz holen wir für Sie optimale Vertragsbedingungen und Vereinbarungen heraus.

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Kai-Uwe von Hollen

Rechtsanwalt
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