Verkehrsrecht

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Unsere Kanzlei ist im Bereich des Verkehrsrechts unter Anderem in den folgenden Bereichen tätig:

  • Verteidigung in Bußgeld- und Strafverfahren
  • Vertretung bei der Abwicklung von Unfallschäden
  • Beratung und Vertretung rund um die Fahrerlaubnis

Unfallschäden

Nach einem Verkehrsunfall sind eine Vielzahl von Schadenspositionen gegenüber dem Schädiger und dessen Haftpflichtversicherung geltend zu machen oder Sie sehen sich einer solchen Geltendmachung ausgesetzt.

Aufgrund der Vielzahl der verschiedenen Schadenspositionen ist es ratsam, bei der Regulierung einen Rechtsanwalt Ihrer Wahl einzuschalten. Sofern bzw. soweit der Unfallgegner verpflichtet ist, den Schaden zu ersetzen, ist er auch verpflichtet, die entstandenen Rechtsanwaltsgebühren zu tragen.

Unsere Kanzlei übernimmt für Sie die umfassende Abwicklung des Unfallschadens, indem wir Sie hinsichtlich Ihrer Ansprüche beraten und diese im Anschluss umfassend und effektiv geltend machen. Hierbei achten wir insbesondere darauf, dass berechtigte Ansprüche nicht unberechtigt „gekürzt“ oder gar komplett vorenthalten werden. Hierzu zählen insbesonder die Reparaturkosten, die Kostenpauschale, der Nutzungsausfall und der Minderwert des Fahrzeugs. Es besteht dabei grundsätzlich die Wahlmöglichkeit, ob Sie das Fahrzeug reparieren lassen oder ob Sie den Schaden fiktiv nach einem Sachverständigengutachten abrechnen lassen möchten. Hier ist eine auf den Einzelfall abgestimmte Beratung durch einen Rechtsanwalt Ihrer Wahl sinnvoll.

Sofern es bei dem Unfallgeschehen auch zu Personenschäden kommt, ist hierbei auch die Geltendmachung von weiteren Schadenspositionen von großer Bedeutung. Hierzu zählen insbesondere das Schmerzensgeld, der Haushaltsführungsschaden, sowie Kosten der Heilbehandlung bzw. geleisteter Zuzahlungen. Die Bezifferung eines angemessenen Schmerzensgeldes ist dabei von erheblicher Bedeutung. Hierbei bedarf es umfassender Kenntnis einschlägiger Gerichtsentscheidungen.

Bußgeld- und Strafverfahren

Viele Verkehrsverstöße (z.B. Geschwindigkeitsüberschreitungen, Abstandsunterschreitungen, Rotlichtverstöße) ziehen ein Ordnungswidrigkeitenverfahren nach sich. Auch hier -wie im Strafverfahren auch- gilt: Besser zunächst keine Angaben zur Sache machen, bevor man nicht einen Rechtsanwalt seiner Wahl kontaktiert hat.

Von besonderer Bedeutung ist die Prüfung durch einen Rechtsanwalt hinsichtlich Identifikationsmöglichkeit des Fahrers, Zustand, Eichung und Verwertbarkeit der zugrundeliegenden Messergebnisse. Nicht selten kommt es hier zu Fehlern einer Behörde bzw. Fehlverhalten von eingesetzten Mitarbeitern.

Bei der Verhängung eines Fahrverbotsdurch die Behörde kann unter bestimmten Voraussetzungen versucht werden, dass die Behörde von der Verhängung eines Fahrverbotes Abstand nimmt und im Gegenzug dafür die Geldbuße erhöht.

Sofern gegen Sie ein Strafverfahren wegen einer Verkehrsstraftat eröffnet wird, steht insbesondere der Erhalt der Fahrerlaubnis im Vordergrund. Hierbei ist eine effektive Verteidigung von größter Bedeutung.

Fahrerlaubnis

Unsere Kanzlei beschäftigt sich darüber hinaus mit allen Fragestellungen rund um die Fahrerlaubnis. Dies gilt insbesondere in Bezug auf die Entziehung einer Fahrerlaubnis.

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Andreas Buschmann

Rechtsanwalt
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