+49 521 4007628-0
post@anwalt-hkb.de
Jöllenbecker Str. 306,
33613 Bielefeld
Wir legen deshalb Wert auf persönliche Beratung und Betreuung zur rechtzeitigen und rechtswirksamen Nachlassplanung.
Wir beraten Sie umfassend und kompetent zu den notwendigen erbrechtlichen Fragestellungen wie zum Beispiel
- Wer ist überhaupt Erbe
- Erbfolge, Nach- und Vorerbschaft
- Was ist ein Vermächtnis
- Testamentsgestaltung, Erbvertrag
- Pflichtteilsanspruch, Enterbung
Wir können für Sie als Testamentsvollstrecker tätig werden und auch die schwierigsten Erbengemeinschaften auseinandersetzen.
Ein wesentlicher Punkt im Zuge unserer erbrechtlichen Beratung ist die Beratung über
- Patientenverfügung
- Vorsorgevollmacht
- Betreuungsverfügung
Im Zuge einer vorsorgenden Nachlassgestaltung beraten wir Sie ebenfalls über lebzeitige Verfügungen (zum Beispiel) aus steuerlichen Gründen und Nießbrauchskonstruktionen.
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Kai-Uwe von Hollen
Rechtsanwalt
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