Erbrecht

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  Jöllenbecker Str. 306,
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Jeder Mensch wird im seinem Leben mit dem Erbrecht konfrontiert werden, sei es durch den Tod naher Angehöriger oder durch Überlegungen zur eigenen Nachlassregelung. Noch viel zu häufig werden keine oder nur mangelhafte Verfügungen hinterlassen, was leider vielfach zu Auseinandersetzungen auch innerhalb der engsten Familie führt.

Wir legen deshalb Wert auf persönliche Beratung und Betreuung zur rechtzeitigen und rechtswirksamen Nachlassplanung.

Wir beraten Sie umfassend und kompetent zu den notwendigen erbrechtlichen Fragestellungen wie zum Beispiel

  • Wer ist überhaupt Erbe
  • Erbfolge, Nach- und Vorerbschaft
  • Was ist ein Vermächtnis
  • Testamentsgestaltung, Erbvertrag
  • Pflichtteilsanspruch, Enterbung

Wir können für Sie als Testamentsvollstrecker tätig werden und auch die schwierigsten Erbengemeinschaften auseinandersetzen.

Ein wesentlicher Punkt im Zuge unserer erbrechtlichen Beratung ist die Beratung über

  • Patientenverfügung
  • Vorsorgevollmacht
  • Betreuungsverfügung

Im Zuge einer vorsorgenden Nachlassgestaltung beraten wir Sie ebenfalls über lebzeitige Verfügungen (zum Beispiel) aus steuerlichen Gründen und Nießbrauchskonstruktionen.

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Kai-Uwe von Hollen

Rechtsanwalt
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