Strafrecht

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Sie haben als Beschuldigter diverse Rechte. Hierzu gehört unter Anderem das Recht zu Schweigen und sich nicht selbst belasten zu müssen. Darüber hinaus haben Sie das Recht auf Kontaktaufnahme mit einem Verteidiger Ihrer Wahl.

Von diesem Recht sollten Sie grundsätzlich Gebrauch machen; insbesondere dann, wenn Polizeibeamte Sie in einem vermeintlich belanglosen „informatorischen“ Gespräch zu bestimmten Sachverhalten befragen wollen.
Hier gilt: Besser zunächst keine Angaben machen, bevor man dies nicht mit einem Verteidiger seiner Wahl abgestimmt hat! Sie sind lediglich zur Angabe von Personalien verpflichtet.

Im Fall der Durchsuchung der Wohnung oder einer Festnahme sollten Sie sich umgehend mit dem von Ihnen gewählte Verteidiger in Verbindung setzen. Dieser wird Ihnen dann Verhaltenshinweise geben, sich auf den Weg machen, um Ihnen zur Seite zu stehen und sich anschließend unmittelbar der Sache annehmen, um eine effektive Verteidigung zu ermöglichen.

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Andreas Buschmann

Rechtsanwalt
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