Forderungseinzug und Zwangsvollstreckung

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Leider nimmt der Bereich Forderungseinzug / Inkasso immer mehr zu. Ob Sportvereine, deren Mitglieder die Beiträge nicht entrichten, Ärzte und Zahnärzte sowie Handwerks- und Dienstleistungsbetriebe, die Ihre Leistungen ordnungsgemäß und pflichtbewusst erbringen, aber hinterher ihrem Geld mühselig -und zum Teil erfolglos- hinterherlaufen müssen – die Zahlungsmoral nimmt leider immer mehr ab!

Um die ausstehenden Forderungen zeitnah und effektiv vom Schuldner zu erlangen, ist ein umsichtiges, jedoch auch umfassendes, energisches und zielstrebiges Vorgehen von entscheidender Bedeutung. Aufgrund der Koplexität der Möglichkeiten und des erheblichen Zeitaufwandes möchte sich jedoch keine „Normalbürger“ mit diesem Thema mehr als eben nötig beschäftigen. Insoweit ist das Einschalten eines im Forderungseinzug tätigen und versierten Rechtsanwaltes mehr als nur zeit- und nervenschonend und muss darüber hinaus für den Gläubiger (Forderungsinhaber) noch nicht einmal mit hohen Kosten verbunden sein! Die Kosten sind in der Regel vollumfänglich durch den Schuldner zu tragen.

Im Vordergrund steht zunächst die außergerichtliche Zahlungsaufforderung durch einen Rechtanwalt, um die Forderung noch einmal effektiv und nachhaltig anzumahnen.

Erst wenn dieses Mahnschreiben nicht den gewünschten Erfolg bringen sollte -was es jedoch in der Regel bereits tut- wird der Anspruch in Absprache mit dem Gläubiger gerichtlich oder mahngerichtlich geltend gemacht. Die genaue Vorgehensweise ist vom dargelegten Einzelfall abhängig.

Sobald die Forderung dann durch Urteil oder Vollstreckungsbescheid rechtskräftig tituliert wurde, muss sie im Zuge der Zwangsvollstreckung durchgesetzt werden. Hier gibt es eine Vielzahl von Möglichkeiten: Lohn- oder Kontopfändung, mobiliare Zwangsvollstreckung und Verwertung, Zwangsversteigerung von Wohneigentum, und vieles mehr.

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Andreas Buschmann

Rechtsanwalt
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